Recht und Gerechtigkeit sind meistens zwei Paar Schuhe. Deshalb wissen Juristen, dass man vor Gericht ein Urteil erwarten kann, aber längst keine Gerechtigkeit. Nehmen wir dafür das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch über das Preisgebaren des Energieversorgers EWE AG aus Oldenburg. Darin stellen die höchsten Richter glasklar fest, dass die EWE seit dem 1. April 2007 den meisten ihrer Erdgas-Kunden unberechtigt zu viel Geld abgeknöpft hat. Insgesamt rund eine Viertelmilliarde Euro, umgerechnet auf den Durchschnittshaushalt so 200 bis 300 Euro. Dieses Geld steht fast allen Gaskunden der EWE zu.
Erstritten hat es eine 56-köpfige Klägergruppe aus Ostfriesland und dem Oldenburger Land, der man juristischen Scharfblick nicht absprechen kann. Ihnen steht mindestens ein Bundesverdienstkreuz zu, eher jedenfalls als Bundestrainer Löw für den dritten Platz bei einer Fußball-WM. Die Kläger haben sich um rund 600.000 Verbraucher verdient gemacht.
Das Urteil ohrfeigt die EWE und ist alles andere als ein Ruhmesblatt für deren gut dotierte juristische Abteilung. Preise müssen rechtlich wasserdicht gestaltet werden – anders geht auch der Rest von Kundenvertrauen verloren.
Das Urteil des BGH ist deutlich. Gerecht ist es natürlich nicht, kann es nicht sein. Gerecht wäre, wenn die EWE und andere Unternehmen, die zu Unrecht zu viel Geld für ihre Waren kassieren, gesetzlich automatisch verpflichtet wären, den Schaden wieder gut zu machen, mit Zins und Zinseszins. Aber so verbraucherfreundlich sind unsere Gesetze nicht – siehe auch den Fall der alten Frau, die vor vier Jahren vom OP-Tisch des Borromäus-Hospitals in Leer gestürzt ist und schwerste Langzeitverletzungen erleiden muss. Sie wartet bis heute trotz entsprechendem Richterbeschluss auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Rente vom Krankenhaus bzw. dessen Versicherung.
Aber zurück zur EWE. Das Unternehmen, immerhin der fünftgrößte Energieversorger Deutschlands und mit einer Bilanzsumme von 5, 798 Milliarden Euro die größte Firma in Weser-Ems, denkt bisher nicht daran, ihren Kunden das zu viel eingestrichene Geld von sich aus zurückzuzahlen. Jeder Einzelne soll ausrechnen, was ihm zusteht und diese Summe dann in Rechnung stellen. Das Verursacherprinzip wird auf den Kopf gestellt. Selbst dann ist nicht sicher, ob die EWE zahlt oder es auf eine Klage ankommen lässt. Sie kalkuliert natürlich, dass vermutlich die meisten Kunden nicht in der Lage sind, diese Rechnung detailliert aufzumachen. Selbst Helmut Schmidt hat ja mal gesagt, dass er seine Energierechnung nicht versteht.
Eigentlich könnte jetzt die Stunde der EWE-Eigentümer schlagen. Das sind mehrheitlich Städte und Landkreise, also wir, die Bürger. Sie sind in der EWE-Verbandsversammlung organisiert und könnten dem Vorstand direkt und über den vom Leeraner Ehrenbürgermeister Günther Boekhoff geleiteten Aufsichtsrat so viel Druck machen, dass die Kunden bekommen, was ihnen zusteht – getreu höchstrichterlichem Recht. Es wäre sogar gerecht.
Der Beitrag wurde am Samstag, den 17. Juli 2010 um 11:34 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein, Politik, Wirtschaft abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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